„Eigenrechte der Natur“ – ESG und „Klimaklagen“ im Fokus
In einem neuen Urteil hat ein deutsches Gericht erstmals die „Eigenrechte der Natur“ berücksichtigt. Für den Rechtsexperten Patrick Rode ist das ein Zeichen, dass Unternehmen für ESG-Verstöße künftig stärker verantwortlich gemacht werden.
ET
17. September 2024
17. September 2024
Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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