Table.Briefing: Agrifood

Agrarpaket: Wie es diese Woche weitergeht + Ukraine-Handel: Was die EU-Kommission plant

Liebe Leserin, lieber Leser,

nach der politischen Einigung zum Agrarpaket geht es diese Woche daran, im Bundestag über die entsprechenden Gesetze zu entscheiden. Das soll voraussichtlich am Freitag geschehen, heißt es aus Koalitionskreisen – gerade noch rechtzeitig, denn es ist die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause. Der Bundesrat soll aber offenbar erst Ende September entscheiden.

Zu AgrarOLkG und Gewinnglättung fand bereits Ende vergangener Woche die erste Lesung im Bundestag statt. Am gestrigen Montag folgten Expertenanhörungen in den jeweiligen Ausschüssen. Doch auch die Pläne zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung nehmen Form an: Welche zwei neuen Öko-Regelungen geplant sind, weiß meine Kollegin Merle Heusmann.

Ihre
Julia Dahm
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Analyse

EU-Ukraine-Handel: Warum die Kommission eine schwierige Aufgabe vor sich hat

Als die Europäische Kommission im Januar die Verlängerung der befristeten Handelserleichterungen für die Ukraine vorschlug, folgte ein monatelanger Streit. Er entzündete sich maßgeblich am Handelsstatus für Agrarimporte. In letzter Minute wurde die Verlängerung verabschiedet. Um zu vermeiden, dass sich eine solche Zitterpartie wiederholt, will die Europäische Kommission eine längerfristige Regelung mit Kiew vereinbaren.

Geplant ist, Zollsätze im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen Ukraine und EU anzupassen. Das unterstütze die kriegsgebeutelte Ukraine wirtschaftlich und bereite ihre Aufnahme in den EU-Binnenmarkt vor, argumentiert die Kommission.

Kurzes Zeitfenster für schwierige Verhandlungen

Aber: Der Zeitplan für eine Einigung ist knapp. Im Juni 2025 laufen die derzeit übergangsweise geltenden Handelserleichterungen aus. Ist das Abkommen bis dahin nicht aktualisiert, gelten für die Ukraine reguläre Zollsätze und Einfuhrquoten wie vor dem Krieg. Auf Ebene hoher Beamter finden zurzeit Vorgespräche mit der Ukraine statt, teilt ein Kommissionssprecher Table.Briefings mit. Die Verhandlungen hätten noch nicht begonnen.

Zeitlicher Druck entsteht auch dadurch, dass sich die neue Kommission nach der Europawahl noch formieren muss. Außerdem übernimmt im Juli 2024 Ungarn, im Januar 2025 Polen den Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft. Beide gelten als scharfe Kritiker des Ukraine-Freihandels. Aus Kreisen der ungarischen Präsidentschaft ist zu hören, man wolle europäische Landwirte besser vor ukrainischen Importen schützen.

Assoziierungsabkommen als Grundlage

Zwar befürworten es fast alle Seiten, neue Handelsregeln langfristig festzulegen. Doch inhaltlich liegen die Wunschszenarien verschiedener Betroffener weit auseinander.

Eine Vereinbarung, die sich nah am ursprünglichen Assoziierungsabkommen orientiert, wünschen sich europäische Bauernvertreter. Befristete Lockerungen, die seit dem Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine gelten, würden entsprechend zurückgeschraubt. Viele Agrarprodukte, wie Weizen und Mais, würden wieder Quoten unterliegen. Aktuell gelten Schutzklauseln lediglich für als sensibel eingestufte Produkte wie Zucker oder Eier. Das Argument der Bauernvertreter: Werden nur bestimmte Produkte geschützt, könnten große ukrainische Betriebe einfach auf andere Güter umsatteln.

Vorbereitung auf den EU-Beitritt

Auf ukrainischer Seite sieht man das anders. Schutzklauseln schädigten die ukrainische Landwirtschaft, argumentiert Alex Lissitsa, Präsident des Ukrainian Agribusiness Club (UCAB). Importquoten für Zucker oder Hafer seien zu restriktiv. Schon nach wenigen Monaten seien diese ausgeschöpft. Lissitsa fordert, den EU-Beitritt der Ukraine mit dem Abbau von Handelshemmnissen vorzubereiten.

Für den ukrainischen Agrarsektor sei eine solche Perspektive essenziell. Auch, um attraktiv für Investoren zu bleiben. “Wenn die EU-Länder uns über die Ukraine-Fazilität mit Milliardenbeträgen auch dabei unterstützen, uns an EU-Standards anzupassen, wäre es widersprüchlich, uns nicht auch die Aussicht auf einen immer besseren Zugang zum europäischen Markt zu geben”, fügt Lissitsa hinzu.

Übergangsfrist für den Markteintritt im Voraus schaffen

Aus Sicht des Handelsexperten und früheren Direktors bei der EU-Kommission John Clarke wäre es auch im Interesse der EU, sich durch eine progressive Liberalisierung des Handels auf den Beitritt des großen Agrarlandes vorzubereiten. “Freihandelsabkommen sehen üblicherweise eine siebenjährige Übergangsfrist für die Liberalisierung besonders sensibler Produkte wie Rindfleisch, Geflügel oder Zucker vor”, erklärt er. “Für den Ukraine-Beitritt könnte man eine solche Übergangsfrist gewissermaßen im Voraus schaffen, indem man in den nächsten Jahren nach und nach den Handel für die Produkte liberalisiert, für die Einfuhrkontingente gelten.”

EU-Bauernvertreter sehen das skeptisch. Sie bevorzugen eine Übergangsfrist nach dem Beitritt. Clarke verweist darauf, dass der Marktzugang in der Vergangenheit nur eingeschränkt blieb, wenn neu eingetretene Mitglieder beispielsweise phytosanitäre Standards noch nicht erfüllten. Da sich die Ukraine dazu bekannt habe, bis zum Beitritt alle EU-Standards zu erfüllen, wäre es unfair, sie länger warten zu lassen.

Status quo als möglicher Kompromiss

Angesichts der polarisierten Debatte hält es Clarke für realistisch, die derzeit geltende Übergangsregelung fortzuschreiben. Also: Aussetzung von Quoten und Zöllen gepaart mit Schutzklauseln für sensible Agrarprodukte. “Wir haben hier eine funktionierende Lösung, auch wenn sie keine der Seiten wirklich zufriedenstellt”, argumentiert er. Für Investitionen werde Kontinuität geschaffen, die Ukraine angesichts des fortdauernden Krieges weiter unterstützt.

Ähnlich sieht es Stephanie Kröger, Außenhandelsexpertin bei Der Agrarhandel. Die derzeitige Regelung fortzuschreiben sei “ein gangbares Instrument auch für die nächsten Jahre, weil sie durch angemessene Maßnahmen einen gewissen Schutz des Binnenmarktes bringt”, resümiert sie.

  • EU-Beitritt
  • EU-Binnenmarkt
  • Europäische Kommission
  • Handelspolitik
  • Ukraine
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News

GAP-Konditionalitäten-Gesetz: Welche Änderungen die Ampel-Fraktionen durchsetzen wollen

Im Zuge der Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes wollen die Ampel-Fraktionen zwei neue Öko-Regelungen einführen, die ab dem Antragsjahr 2026 verfügbar sein sollen. Das geht aus einer Formulierungshilfe zu der Gesetzesänderung hervor, die Table.Briefings vorliegt. Als Teil der Einigung zum Agrarpaket hatten sich die Fraktionen vergangene Woche darauf verständigt, das Gesetz zu überarbeiten und in dieser letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause zu beschließen.

Demnach soll nicht nur eine Weideprämie zugunsten milchviehhaltender Betriebe eingeführt werden. Auch eine weitere Öko-Regelung zur “innerbetrieblichen Verteilung von landwirtschaftlichen Flächen, die zur Verbesserung der Biodiversität bereitgestellt werden”, soll auf den Weg gebracht werden. Damit wolle man unter anderem kurzfristige Änderungen im EU-Recht abfedern, insbesondere den Wegfall der verpflichtenden Brache (GLÖZ 8), erklärt ein Sprecher aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Die neuen Öko-Regelungen sollen, anders als vom BMEL ursprünglich vorgesehen, nicht aus Kürzungen der Flächenprämie, sondern aus freien Mitteln finanziert werden. “Wir haben in Absprache mit der Branche einen Mechanismus gefunden, der sicherstellt, dass die Höhe der Basiszahlungen nicht verringert wird, aber gleichzeitig etwa Milchviehhalter einfacher profitieren können”, fasst es die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Carina Konrad zusammen.

Bundesratsentscheidung erst Ende September erwartet

Das Gesetzgebungsverfahren liegt nun in der Hand des Bundestags. Der, so hatten es die Ampel-Fraktionen bei der Einigung zum Agrarpaket angedacht, soll in dieser letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause darüber entscheiden. Aus Koalitionskreisen ist zu vernehmen, dass sich der Bundestag am Freitag, 5. Juli, mit dem GAP-Konditionalitäten-Gesetz befassen wird.

In einem zweiten Schritt werde die konkrete Ausgestaltung der neuen Öko-Regelungen in Abstimmung mit den Ressorts und den Bundesländern erfolgen, heißt es aus dem BMEL. Der Bundesrat werde sich voraussichtlich am 27. September 2024 damit abschließend befassen. Die genaue Ausgestaltung, so heißt es auch in der Formulierungshilfe der Ampel-Fraktionen, erfolge wie bei allen bereits bestehenden Öko-Regelungen in einer Rechtsverordnung. heu

  • Agrarpolitik
  • Ampel
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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AgrarOLkG: Wo Experten bei der Novelle Luft nach oben sehen

Die als Teil des Agrarpakets geplanten Änderungen am Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) seien ein Schritt in die richtige Richtung, ließen aber noch Raum für Verbesserungen. Diese Meinung brachte am Montag eine Mehrheit der Experten bei der Anhörung des Agrarausschusses im Bundestag zur Gesetzesnovelle vor. Auf breite Zustimmung stößt, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes für Verkäufer von Frischwaren über Mai 2025 hinaus ausgeweitet bleiben soll. Erzeuger von Milch, Fleisch, Obst oder Gemüse werden damit in den meisten Fällen bis zu einem Jahresumsatz in Deutschland von 4 Milliarden Euro geschützt.

Fast alle Sachverständigen hätten es aber bevorzugt, gar keine Umsatzschwellen mehr anzusetzen. Schließlich seien größere Erzeugerbetriebe im Schnitt stärker auf den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) angewiesen und damit auch öfter von unfairen Handelspraktiken betroffen als kleinere, argumentiert Wettbewerbsexperte Rainer Lademann. Anders sieht es der Handelsverband Deutschland (HDE): Bereits eine Schwelle von 4 Milliarden Euro sei zu lückenhaft, weil sie nur den Umsatz in Deutschland einschließe, meint Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. So profitierten ungewollt auch große Unternehmen wie die Arla, die einen Großteil ihres Umsatzes im Ausland erwirtschaften.

Einseitige Vertragsstrafen reglementieren

Änderungen macht die Novelle auch bei den Listen teils oder ganz verbotener unlauterer Handelspraktiken. So soll das sogenannte Retourenverbot entschärft werden, demzufolge nicht verkaufte Ware nicht ohne Zahlung des Kaufpreises an den Erzeuger zurückgegeben werden kann. Das Verbot soll nicht mehr gelten, wenn Erzeugnisse noch mindestens zwölf Monate zum Verkauf geeignet sind. Aus Sicht des Rechtsanwalts Kim Manuel Künstner ist die Ausnahme grundsätzlich sinnvoll, sollte sich aber auf Erzeuger beschränken, die “eine wirtschaftliche Perspektive für einen anderweitigen Weiterverkauf haben”.

Sowohl Künstner als auch Lademann fordern zudem, missbräuchlich verhängte Vertragsstrafen gegen Erzeuger zu reglementieren. Seit Inkrafttreten des AgrarOLkG verhänge der LEH immer häufiger einseitig solche Vertragsstrafen gegen Lieferanten, die dann direkt mit der nächsten Rechnung für eine Warenlieferung verrechnet würden, mahnt Künstner. Auch DBV und DRV fordern, mehr Praktiken in die Verbotsliste aufzunehmen.

Monopolkommission warnt vor Schnellschüssen

HDE-Hauptgeschäftsführer Genth verweist derweil auf das am Montag vorgelegte jüngste Hauptgutachten der Monopolkommission. Darin rät letztere “von einer kurzfristigen Ausweitung des Agrarorganisations- und Lieferkettengesetzes ohne tiefergehende Analyse” ab, “da die Maßnahmen potenziell unwirksam oder sogar schädlich sein könnten.”

Handlungsbedarf sieht das Gremium allerdings sehr wohl: Seit 2007 hätten Erzeuger im Schnitt immer geringere Preisaufschläge erzielt, während insbesondere der Handel an Marktmacht gewonnen habe. Das zeige, dass politische Maßnahmen zur Stärkung der Erzeuger in der Lieferkette in den letzten Jahren “ohne nachhaltige Wirkung” geblieben seien. Woran das liegt, und mit welchen Instrumenten dieser Entwicklung beizukommen ist, will die Monopolkommission allerdings erst noch untersuchen. jd

  • Agrarausschuss
  • AgrarOLkG
  • Bauernproteste
  • Landwirtschaft
  • LEH
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EU-Ratspräsidentschaft: Welche Bedeutung Ungarn der Landwirtschaft beimisst

Während der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft, die am Montag gestartet ist, soll die Agrarpolitik eine wichtige Rolle spielen. Die Landwirtschaft ist eine der sieben Prioritäten der ungarischen Ratspräsidentschaft – neben Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigung, Erweiterung, Einwanderung, Kohäsionspolitik und Demografie. Dabei wolle Budapest die Souveränität der EU in Lebensmittelfragen stärken und insbesondere die Ernährungssicherheit verteidigen, erklärt der ungarische EU-Botschafter Balint Odor.

Landwirte müssten als Teil der Lösung für die globale Erwärmung und nicht als Teil des Problems gesehen werden, so der Diplomat weiter. Budapest will daher die Übergangsphase bis zur Formierung der neuen EU-Kommission nutzen, um erste Ideen für die nächste Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu entwickeln. Ziel sei es, eine “wettbewerbsfähige, krisensichere und bauernfreundliche Landwirtschaft” zu gewährleisten. Weniger Fortschritte dürfte es zum Thema neue Gentechniken geben, auch an neuen Tierschutzregeln für Lebendtransporte will Budapest zwar weiterarbeiten, strebt aber keine Ratseinigung an.

Ratspräsidentschaft zu besonderem Zeitpunkt

Die ungarische Ratspräsidentschaft findet zu einem kritischen Zeitpunkt statt – während EU-Kommission und Parlament neu besetzt werden. “In den nächsten Monaten werden sich die EU-Institutionen auf die Verteilung der Posten und die Ernennung der neuen Kommission konzentrieren, was die legislative Aktivität verringert“, fasst Linda Kalcher, Direktorin des Thinktanks Strategic Perspectives, zusammen.

In dieser entscheidenden Phase bietet der europäische Werkzeugkasten eine Reihe von Möglichkeiten. “Die Ratspräsidentschaft bestimmt, was im Ministerrat auf den Verhandlungstisch kommt, setzt Prioritäten, sie kann bestimmte Themen verzögern und andere vorantreiben”, erklärt Manon Dufour, Leiterin des Brüsseler Büros des Thinktanks E3G. cst

  • Gemeinsame Agrarpolitik
  • Ungarn

Zeitplan: So bilden sich die Ausschüsse im neuen EP

Cut-off-date für die Bildung der Fraktionen in der zehnten Wahlperiode des Europaparlaments ist der 4. Juli. Bis dahin sollte die Bildung der Fraktionen abgeschlossen sein. Das heißt: Am 4. Juli melden die Fraktionen ihre Mitglieder an die Verwaltung. Auf der Basis der Zahlen nimmt die Parlamentsverwaltung die Aufteilung der 720 Sitze nach Fraktionen vor.

Der weitere Zeitplan für die Konstituierung der Ausschüsse wurde von der Konferenz der Präsidenten (COP) beschlossen:

  • Am 11. Juli nimmt die COP die Aufteilung der Sitze im neuen Europaparlament förmlich an.
  • In der ersten Sitzungswoche in Straßburg stimmt das Plenum am 17. Juli darüber ab, wie viele Sitze jede Fraktion in den einzelnen Ausschüssen hat.
  • Am 18. Juli benennen die Fraktionen die Mitglieder der Ausschüsse.
  • Am 19. Juli stimmt das Plenum über die Namen der Mitglieder der Ausschüsse ab.

Je eine Frau soll Chef oder Vize werden

In der darauffolgenden Woche formieren sich die Ausschüsse. Damit soll frühestens am 23. Juli begonnen werden. Ein Ausschuss ist konstituiert, wenn die Mitglieder den Vorsitzenden und den ersten Stellvertreter gewählt haben. Drei weitere Vizevorsitzende können auch später noch gewählt werden. Wie zu hören ist, soll sich an der Größe der Ausschüsse nicht viel ändern. Ziel der Parlamentsverwaltung ist, dass in jedem Ausschuss eine Frau entweder Vorsitzende oder Stellvertreterin wird. Doch in den Fraktionen gibt es Bedenken, ob diese Vorgabe einzuhalten ist.

Am 24. Juli sollen sich erstmals die Koordinatoren treffen. Gewählt werden sie von den Fraktionen. Bei den Koordinatoren laufen in den Ausschüssen die Fäden für die Gesetzgebungsarbeit zusammen. Sie entscheiden letztlich, welche Abgeordnete einen Bericht bekommen und beraten auch Änderungsanträge.

In Brüssel heißt es, dass die Unterausschüsse für Gesundheit und Verteidigung Vollausschüsse werden sollen. Es gilt als wahrscheinlich, dass der Verfassungsausschuss (AFCO) ein neutralisierter Ausschuss bleibt. Das heißt: Bei der Vergabe der Ausschüsse an die Abgeordneten würde er weiterhin nicht gewertet. Abgeordnete dürfen nur in zwei Vollausschüssen Mitglied sein. mgr   

  • Europäisches Parlament
  • Europawahlen 2024

Termine

02.07.2024 – 11.00 – 12.30 Uhr / online
Report Launch of the FAO-OECD Agricultural Outlook
The OECD and FAO will present their joint annual medium-term market projections for major agricultural commodities, biofuels and fish during an online event on Tuesday 2 July 2024.
The OECD-FAO Agricultural Outlook provides an assessment of the prospects of national, regional and global agricultural commodity markets over the coming decade. The baseline projections for production, consumption, stocks, trade and prices for cereals, oilseeds and oilseed products, roots & tubers, pulses, sugar, meat, dairy products, fish, cotton, biofuels and tropical fruits cover the years 2024 to 2033.
Live Stream

02.07.2024 – 10.00 – 17.30 Uhr / Kiel
Deutscher LandFrauentag 2024 75 Jahre LandFrauen – Auf Kurs in die Zukunft
5.000 LandFrauen und Gäste erwartet ein ereignisreiches Zusammentreffen in Kiel. Dieser Tag ist Höhepunkt unseres Verbandslebens mit vielen Begegnungen und neuen Impulsen für das ehrenamtliche und berufliche Engagement von LandFrauen. PROGRAMM

03.07. – 05.07.2024 / Berlin
Sitzungswoche Bundestag Kabinettsitzung
Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Beratung über den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024. Tagesordnung

10.07.2024 11.00 – 12.00 Uhr/ online
Diskussion digital talk: Regional is(s)t besser?
Viele Verbraucher wünschen sich mehr Heimat auf dem Teller. Doch wie können Gastro-Profis von der Sehnsucht der Gäste nach Produkten vom Bauernhof um die Ecke profitieren? Und wie definiert man “Aus der Region”? Welche Bezugsquellen gibt es für regionales Gemüse, Fleisch oder Obst? Und ist das Schnitzel von Bauer Heinz tatsächlich nachhaltiger? INFO & ANMELDUNG

10.07.2024 / Grub, Bayern
Seminar 1. Süddeutsches Agri-PV-Forum
Das 1. Süddeutsche Agri-PV-Forum 2024 findet als Kooperationsveranstaltung von LandSchafftEnergie+ am Technologie- und Förderzentrum und den Bayerischen Staatsgütern am Standort Grub statt. Informieren, vernetzen, besichtigen – bei der Veranstaltung in Grub werden aktuelle Entwicklungen, rechtliche Aspekte und Praxisbeispiele im Bereich Agri-Photovoltaik (Agri-PV) vorgestellt. Anmeldung bis 03.07.2024 INFO & ANMELDUNG

15.07.2024 / Europäischer Rat Brüssel
Tagung Rat für Landwirtschaft und Fischerei
Die Tagesordnung erscheint eine Woche vor der Tagung. vorläufige Tagesordnung

Must Reads

Euractiv: EU-Experten erwägen neue Regulierungen für krebserregendes Acrylamid in Lebensmitteln

Experten diskutieren derzeit über die Einführung neuer rechtsverbindlicher Grenzwerte für das krebserregende Acrylamid in Lebensmitteln. Der Stoff kann sich in stärkehaltigen Lebensmitteln bei hohen Temperaturen bilden, etwa in Pommes frites, Chips, Brot, Keksen und sogar Kaffee. Laut der aktuell geltenden Verordnung von 2017 müssen Unternehmen lediglich Bemühungen zur Senkung des krebserregenden Acrylamids nachweisen. Die Diskussionen stützen sich auf Daten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Ein Ergebnis wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet. Die NGO Safe Food Advocacy Europe fordert weit strengere Vorschriften für Acrylamid, außerdem solle die Liste der von der Verordnung betroffenen Lebensmittelprodukte erweitert werden. Zum Artikel

Euronews: EU Commission’s health service may shed key food competencies

Die Generaldirektion für Gesundheit der Europäischen Kommission, GD SANTE, könnte wichtige Kompetenzen im Bereich der Lebensmittelsicherheit an die Generaldirektionen für Landwirtschaft (GD AGRI) und Justiz (GD JUST) abgeben. Dies geht aus einem Vorbereitungsdokument hervor, das Euronews vorliegt. Die GD AGRI könnte demnach künftig für die Zulassung von Pestiziden, den Tierschutz, die Pflanzengesundheit sowie neue Gentechniken zuständig sein. Andere Fragen der Lebensmittelsicherheit würde DG SANTE an die GD JUST verlieren, die für Justiz und Verbraucherpolitik zuständig ist. Ein EU-Sprecher stellte jedoch klar, dass es sich bei dem Entwurf lediglich um ein internes Briefing zur Vorbereitung handele und nicht um einen tatsächlichen Umstrukturierungsplan. Zum Artikel

IDDRI: Le secteur agricole ukrainien : présentation et enjeux à l’aune d’un éventuel élargissement de l’Union européenne

In seiner Studie zu einer zukünftigen Integration des ukrainischen Agrarsektors in die EU macht der Pariser Thinktank IDDRI drei zentrale Herausforderungen aus: Erstens dürfte der Druck auf den EU-Haushalt allgemein und das Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) steigen. Zweitens wird die Frage nach einer grundlegenden Reform der GAP immer akuter. Und drittens steht der europäische Agrarsektor vor der Aufgabe, mit zollfreien Einfuhren aus der Ukraine zu konkurrieren. Gleichzeitig sehen die Autoren im Beitrittsprozess die Chance, die ukrainische Landwirtschaft schneller an EU-Standards anzupassen. Zur Studie.

Heads

Stefanie Sabet: Künftige DBV-Generalsekretärin kommt aus der Ernährungswirtschaft

Stefanie Sabet, ab kommendem Herbst Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbands (DBV).

In der Geschäftsstelle des Deutschen Bauernverbands (DBV) steht ein Wechsel an: Zum 1. September 2025 tritt Stefanie Sabet die Nachfolge von Bernhard Krüsken an, wie der Verband in dieser Woche bekanntgab. Sie sei “eine profunde Kennerin der Branche und verfügt über ein großes politisches Netzwerk”, lobte DBV-Präsident Joachim Rukwied.

Für den Wechsel an ihren neuen Arbeitsplatz muss die Diplomvolkswirtin das Gebäude nicht verlassen. Im Haus der Land- und Ernährungswirtschaft in Berlin, in dem der DBV angesiedelt ist, hat Sabet auch derzeit schon ihr Büro – als Geschäftsführerin und Brüsseler Büroleiterin der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) sowie Hauptgeschäftsführerin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG).

Aus ihren bisherigen Ämtern bringt Sabet neben langjähriger Erfahrung im Bereich der Ernährungswirtschaft auch Expertise zu EU-Themen mit. Seit rund sieben Jahre pendelt sie für die BVE mehrmals im Monat zwischen Berlin und Brüssel. Die EU-Hauptstadt kannte Sabet zuvor schon aus einer früheren Tätigkeit in der Landesvertretung Sachsens bei der Europäischen Union.

Bevor sie 2011 zunächst als Referentin zur BVE ging, war Sabet im Bereich der Wirtschaftsförderung tätig. “Die Verbindung zwischen Wirtschaft und Politik hat mich schon immer interessiert”, sagt sie. Zugutekommen dürfte Sabet bei der Tätigkeit in der DBV-Geschäftsstelle auch ihr Blick auf neue Entwicklungen in der Verbandsarbeit.

In ihrer bisherigen Rolle beobachtete sie etwa, dass Verbände in Brüssel stärker als früher auf Arbeitsteilung setzten. Denn die Themen, die es zu bearbeiten gelte, würden immer zahlreicher und komplexer, oft werde politisch innerhalb kurzer Zeit über komplexe Fragen entschieden.

So teilten sich innerhalb europäischer Dachverbände wie FoodDrinkEurope verschiedene nationale Vertreter die Arbeit stärker auf. “Aber auch Interessenvertreter aus unterschiedlichen Bereichen haben in den letzten Jahren, je nach Thema, immer wieder Allianzen geschmiedet”, hebt Sabet hervor. So sprachen sich zum Beispiel im vergangenen Dezember über 50 Wirtschaftsverbände, Unternehmen, NGOs und Gewerkschaften gemeinsam für eine schnelle Einigung zur CSDDD aus. Julia Dahm

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  • Lebensmittelindustrie

Agrifood.Table Redaktion

AGRIFOOD.TABLE REDAKTION

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    Zu AgrarOLkG und Gewinnglättung fand bereits Ende vergangener Woche die erste Lesung im Bundestag statt. Am gestrigen Montag folgten Expertenanhörungen in den jeweiligen Ausschüssen. Doch auch die Pläne zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung nehmen Form an: Welche zwei neuen Öko-Regelungen geplant sind, weiß meine Kollegin Merle Heusmann.

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    EU-Ukraine-Handel: Warum die Kommission eine schwierige Aufgabe vor sich hat

    Als die Europäische Kommission im Januar die Verlängerung der befristeten Handelserleichterungen für die Ukraine vorschlug, folgte ein monatelanger Streit. Er entzündete sich maßgeblich am Handelsstatus für Agrarimporte. In letzter Minute wurde die Verlängerung verabschiedet. Um zu vermeiden, dass sich eine solche Zitterpartie wiederholt, will die Europäische Kommission eine längerfristige Regelung mit Kiew vereinbaren.

    Geplant ist, Zollsätze im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen Ukraine und EU anzupassen. Das unterstütze die kriegsgebeutelte Ukraine wirtschaftlich und bereite ihre Aufnahme in den EU-Binnenmarkt vor, argumentiert die Kommission.

    Kurzes Zeitfenster für schwierige Verhandlungen

    Aber: Der Zeitplan für eine Einigung ist knapp. Im Juni 2025 laufen die derzeit übergangsweise geltenden Handelserleichterungen aus. Ist das Abkommen bis dahin nicht aktualisiert, gelten für die Ukraine reguläre Zollsätze und Einfuhrquoten wie vor dem Krieg. Auf Ebene hoher Beamter finden zurzeit Vorgespräche mit der Ukraine statt, teilt ein Kommissionssprecher Table.Briefings mit. Die Verhandlungen hätten noch nicht begonnen.

    Zeitlicher Druck entsteht auch dadurch, dass sich die neue Kommission nach der Europawahl noch formieren muss. Außerdem übernimmt im Juli 2024 Ungarn, im Januar 2025 Polen den Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft. Beide gelten als scharfe Kritiker des Ukraine-Freihandels. Aus Kreisen der ungarischen Präsidentschaft ist zu hören, man wolle europäische Landwirte besser vor ukrainischen Importen schützen.

    Assoziierungsabkommen als Grundlage

    Zwar befürworten es fast alle Seiten, neue Handelsregeln langfristig festzulegen. Doch inhaltlich liegen die Wunschszenarien verschiedener Betroffener weit auseinander.

    Eine Vereinbarung, die sich nah am ursprünglichen Assoziierungsabkommen orientiert, wünschen sich europäische Bauernvertreter. Befristete Lockerungen, die seit dem Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine gelten, würden entsprechend zurückgeschraubt. Viele Agrarprodukte, wie Weizen und Mais, würden wieder Quoten unterliegen. Aktuell gelten Schutzklauseln lediglich für als sensibel eingestufte Produkte wie Zucker oder Eier. Das Argument der Bauernvertreter: Werden nur bestimmte Produkte geschützt, könnten große ukrainische Betriebe einfach auf andere Güter umsatteln.

    Vorbereitung auf den EU-Beitritt

    Auf ukrainischer Seite sieht man das anders. Schutzklauseln schädigten die ukrainische Landwirtschaft, argumentiert Alex Lissitsa, Präsident des Ukrainian Agribusiness Club (UCAB). Importquoten für Zucker oder Hafer seien zu restriktiv. Schon nach wenigen Monaten seien diese ausgeschöpft. Lissitsa fordert, den EU-Beitritt der Ukraine mit dem Abbau von Handelshemmnissen vorzubereiten.

    Für den ukrainischen Agrarsektor sei eine solche Perspektive essenziell. Auch, um attraktiv für Investoren zu bleiben. “Wenn die EU-Länder uns über die Ukraine-Fazilität mit Milliardenbeträgen auch dabei unterstützen, uns an EU-Standards anzupassen, wäre es widersprüchlich, uns nicht auch die Aussicht auf einen immer besseren Zugang zum europäischen Markt zu geben”, fügt Lissitsa hinzu.

    Übergangsfrist für den Markteintritt im Voraus schaffen

    Aus Sicht des Handelsexperten und früheren Direktors bei der EU-Kommission John Clarke wäre es auch im Interesse der EU, sich durch eine progressive Liberalisierung des Handels auf den Beitritt des großen Agrarlandes vorzubereiten. “Freihandelsabkommen sehen üblicherweise eine siebenjährige Übergangsfrist für die Liberalisierung besonders sensibler Produkte wie Rindfleisch, Geflügel oder Zucker vor”, erklärt er. “Für den Ukraine-Beitritt könnte man eine solche Übergangsfrist gewissermaßen im Voraus schaffen, indem man in den nächsten Jahren nach und nach den Handel für die Produkte liberalisiert, für die Einfuhrkontingente gelten.”

    EU-Bauernvertreter sehen das skeptisch. Sie bevorzugen eine Übergangsfrist nach dem Beitritt. Clarke verweist darauf, dass der Marktzugang in der Vergangenheit nur eingeschränkt blieb, wenn neu eingetretene Mitglieder beispielsweise phytosanitäre Standards noch nicht erfüllten. Da sich die Ukraine dazu bekannt habe, bis zum Beitritt alle EU-Standards zu erfüllen, wäre es unfair, sie länger warten zu lassen.

    Status quo als möglicher Kompromiss

    Angesichts der polarisierten Debatte hält es Clarke für realistisch, die derzeit geltende Übergangsregelung fortzuschreiben. Also: Aussetzung von Quoten und Zöllen gepaart mit Schutzklauseln für sensible Agrarprodukte. “Wir haben hier eine funktionierende Lösung, auch wenn sie keine der Seiten wirklich zufriedenstellt”, argumentiert er. Für Investitionen werde Kontinuität geschaffen, die Ukraine angesichts des fortdauernden Krieges weiter unterstützt.

    Ähnlich sieht es Stephanie Kröger, Außenhandelsexpertin bei Der Agrarhandel. Die derzeitige Regelung fortzuschreiben sei “ein gangbares Instrument auch für die nächsten Jahre, weil sie durch angemessene Maßnahmen einen gewissen Schutz des Binnenmarktes bringt”, resümiert sie.

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    Im Zuge der Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes wollen die Ampel-Fraktionen zwei neue Öko-Regelungen einführen, die ab dem Antragsjahr 2026 verfügbar sein sollen. Das geht aus einer Formulierungshilfe zu der Gesetzesänderung hervor, die Table.Briefings vorliegt. Als Teil der Einigung zum Agrarpaket hatten sich die Fraktionen vergangene Woche darauf verständigt, das Gesetz zu überarbeiten und in dieser letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause zu beschließen.

    Demnach soll nicht nur eine Weideprämie zugunsten milchviehhaltender Betriebe eingeführt werden. Auch eine weitere Öko-Regelung zur “innerbetrieblichen Verteilung von landwirtschaftlichen Flächen, die zur Verbesserung der Biodiversität bereitgestellt werden”, soll auf den Weg gebracht werden. Damit wolle man unter anderem kurzfristige Änderungen im EU-Recht abfedern, insbesondere den Wegfall der verpflichtenden Brache (GLÖZ 8), erklärt ein Sprecher aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

    Die neuen Öko-Regelungen sollen, anders als vom BMEL ursprünglich vorgesehen, nicht aus Kürzungen der Flächenprämie, sondern aus freien Mitteln finanziert werden. “Wir haben in Absprache mit der Branche einen Mechanismus gefunden, der sicherstellt, dass die Höhe der Basiszahlungen nicht verringert wird, aber gleichzeitig etwa Milchviehhalter einfacher profitieren können”, fasst es die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Carina Konrad zusammen.

    Bundesratsentscheidung erst Ende September erwartet

    Das Gesetzgebungsverfahren liegt nun in der Hand des Bundestags. Der, so hatten es die Ampel-Fraktionen bei der Einigung zum Agrarpaket angedacht, soll in dieser letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause darüber entscheiden. Aus Koalitionskreisen ist zu vernehmen, dass sich der Bundestag am Freitag, 5. Juli, mit dem GAP-Konditionalitäten-Gesetz befassen wird.

    In einem zweiten Schritt werde die konkrete Ausgestaltung der neuen Öko-Regelungen in Abstimmung mit den Ressorts und den Bundesländern erfolgen, heißt es aus dem BMEL. Der Bundesrat werde sich voraussichtlich am 27. September 2024 damit abschließend befassen. Die genaue Ausgestaltung, so heißt es auch in der Formulierungshilfe der Ampel-Fraktionen, erfolge wie bei allen bereits bestehenden Öko-Regelungen in einer Rechtsverordnung. heu

    • Agrarpolitik
    • Ampel
    • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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    AgrarOLkG: Wo Experten bei der Novelle Luft nach oben sehen

    Die als Teil des Agrarpakets geplanten Änderungen am Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) seien ein Schritt in die richtige Richtung, ließen aber noch Raum für Verbesserungen. Diese Meinung brachte am Montag eine Mehrheit der Experten bei der Anhörung des Agrarausschusses im Bundestag zur Gesetzesnovelle vor. Auf breite Zustimmung stößt, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes für Verkäufer von Frischwaren über Mai 2025 hinaus ausgeweitet bleiben soll. Erzeuger von Milch, Fleisch, Obst oder Gemüse werden damit in den meisten Fällen bis zu einem Jahresumsatz in Deutschland von 4 Milliarden Euro geschützt.

    Fast alle Sachverständigen hätten es aber bevorzugt, gar keine Umsatzschwellen mehr anzusetzen. Schließlich seien größere Erzeugerbetriebe im Schnitt stärker auf den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) angewiesen und damit auch öfter von unfairen Handelspraktiken betroffen als kleinere, argumentiert Wettbewerbsexperte Rainer Lademann. Anders sieht es der Handelsverband Deutschland (HDE): Bereits eine Schwelle von 4 Milliarden Euro sei zu lückenhaft, weil sie nur den Umsatz in Deutschland einschließe, meint Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. So profitierten ungewollt auch große Unternehmen wie die Arla, die einen Großteil ihres Umsatzes im Ausland erwirtschaften.

    Einseitige Vertragsstrafen reglementieren

    Änderungen macht die Novelle auch bei den Listen teils oder ganz verbotener unlauterer Handelspraktiken. So soll das sogenannte Retourenverbot entschärft werden, demzufolge nicht verkaufte Ware nicht ohne Zahlung des Kaufpreises an den Erzeuger zurückgegeben werden kann. Das Verbot soll nicht mehr gelten, wenn Erzeugnisse noch mindestens zwölf Monate zum Verkauf geeignet sind. Aus Sicht des Rechtsanwalts Kim Manuel Künstner ist die Ausnahme grundsätzlich sinnvoll, sollte sich aber auf Erzeuger beschränken, die “eine wirtschaftliche Perspektive für einen anderweitigen Weiterverkauf haben”.

    Sowohl Künstner als auch Lademann fordern zudem, missbräuchlich verhängte Vertragsstrafen gegen Erzeuger zu reglementieren. Seit Inkrafttreten des AgrarOLkG verhänge der LEH immer häufiger einseitig solche Vertragsstrafen gegen Lieferanten, die dann direkt mit der nächsten Rechnung für eine Warenlieferung verrechnet würden, mahnt Künstner. Auch DBV und DRV fordern, mehr Praktiken in die Verbotsliste aufzunehmen.

    Monopolkommission warnt vor Schnellschüssen

    HDE-Hauptgeschäftsführer Genth verweist derweil auf das am Montag vorgelegte jüngste Hauptgutachten der Monopolkommission. Darin rät letztere “von einer kurzfristigen Ausweitung des Agrarorganisations- und Lieferkettengesetzes ohne tiefergehende Analyse” ab, “da die Maßnahmen potenziell unwirksam oder sogar schädlich sein könnten.”

    Handlungsbedarf sieht das Gremium allerdings sehr wohl: Seit 2007 hätten Erzeuger im Schnitt immer geringere Preisaufschläge erzielt, während insbesondere der Handel an Marktmacht gewonnen habe. Das zeige, dass politische Maßnahmen zur Stärkung der Erzeuger in der Lieferkette in den letzten Jahren “ohne nachhaltige Wirkung” geblieben seien. Woran das liegt, und mit welchen Instrumenten dieser Entwicklung beizukommen ist, will die Monopolkommission allerdings erst noch untersuchen. jd

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    EU-Ratspräsidentschaft: Welche Bedeutung Ungarn der Landwirtschaft beimisst

    Während der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft, die am Montag gestartet ist, soll die Agrarpolitik eine wichtige Rolle spielen. Die Landwirtschaft ist eine der sieben Prioritäten der ungarischen Ratspräsidentschaft – neben Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigung, Erweiterung, Einwanderung, Kohäsionspolitik und Demografie. Dabei wolle Budapest die Souveränität der EU in Lebensmittelfragen stärken und insbesondere die Ernährungssicherheit verteidigen, erklärt der ungarische EU-Botschafter Balint Odor.

    Landwirte müssten als Teil der Lösung für die globale Erwärmung und nicht als Teil des Problems gesehen werden, so der Diplomat weiter. Budapest will daher die Übergangsphase bis zur Formierung der neuen EU-Kommission nutzen, um erste Ideen für die nächste Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu entwickeln. Ziel sei es, eine “wettbewerbsfähige, krisensichere und bauernfreundliche Landwirtschaft” zu gewährleisten. Weniger Fortschritte dürfte es zum Thema neue Gentechniken geben, auch an neuen Tierschutzregeln für Lebendtransporte will Budapest zwar weiterarbeiten, strebt aber keine Ratseinigung an.

    Ratspräsidentschaft zu besonderem Zeitpunkt

    Die ungarische Ratspräsidentschaft findet zu einem kritischen Zeitpunkt statt – während EU-Kommission und Parlament neu besetzt werden. “In den nächsten Monaten werden sich die EU-Institutionen auf die Verteilung der Posten und die Ernennung der neuen Kommission konzentrieren, was die legislative Aktivität verringert“, fasst Linda Kalcher, Direktorin des Thinktanks Strategic Perspectives, zusammen.

    In dieser entscheidenden Phase bietet der europäische Werkzeugkasten eine Reihe von Möglichkeiten. “Die Ratspräsidentschaft bestimmt, was im Ministerrat auf den Verhandlungstisch kommt, setzt Prioritäten, sie kann bestimmte Themen verzögern und andere vorantreiben”, erklärt Manon Dufour, Leiterin des Brüsseler Büros des Thinktanks E3G. cst

    • Gemeinsame Agrarpolitik
    • Ungarn

    Zeitplan: So bilden sich die Ausschüsse im neuen EP

    Cut-off-date für die Bildung der Fraktionen in der zehnten Wahlperiode des Europaparlaments ist der 4. Juli. Bis dahin sollte die Bildung der Fraktionen abgeschlossen sein. Das heißt: Am 4. Juli melden die Fraktionen ihre Mitglieder an die Verwaltung. Auf der Basis der Zahlen nimmt die Parlamentsverwaltung die Aufteilung der 720 Sitze nach Fraktionen vor.

    Der weitere Zeitplan für die Konstituierung der Ausschüsse wurde von der Konferenz der Präsidenten (COP) beschlossen:

    • Am 11. Juli nimmt die COP die Aufteilung der Sitze im neuen Europaparlament förmlich an.
    • In der ersten Sitzungswoche in Straßburg stimmt das Plenum am 17. Juli darüber ab, wie viele Sitze jede Fraktion in den einzelnen Ausschüssen hat.
    • Am 18. Juli benennen die Fraktionen die Mitglieder der Ausschüsse.
    • Am 19. Juli stimmt das Plenum über die Namen der Mitglieder der Ausschüsse ab.

    Je eine Frau soll Chef oder Vize werden

    In der darauffolgenden Woche formieren sich die Ausschüsse. Damit soll frühestens am 23. Juli begonnen werden. Ein Ausschuss ist konstituiert, wenn die Mitglieder den Vorsitzenden und den ersten Stellvertreter gewählt haben. Drei weitere Vizevorsitzende können auch später noch gewählt werden. Wie zu hören ist, soll sich an der Größe der Ausschüsse nicht viel ändern. Ziel der Parlamentsverwaltung ist, dass in jedem Ausschuss eine Frau entweder Vorsitzende oder Stellvertreterin wird. Doch in den Fraktionen gibt es Bedenken, ob diese Vorgabe einzuhalten ist.

    Am 24. Juli sollen sich erstmals die Koordinatoren treffen. Gewählt werden sie von den Fraktionen. Bei den Koordinatoren laufen in den Ausschüssen die Fäden für die Gesetzgebungsarbeit zusammen. Sie entscheiden letztlich, welche Abgeordnete einen Bericht bekommen und beraten auch Änderungsanträge.

    In Brüssel heißt es, dass die Unterausschüsse für Gesundheit und Verteidigung Vollausschüsse werden sollen. Es gilt als wahrscheinlich, dass der Verfassungsausschuss (AFCO) ein neutralisierter Ausschuss bleibt. Das heißt: Bei der Vergabe der Ausschüsse an die Abgeordneten würde er weiterhin nicht gewertet. Abgeordnete dürfen nur in zwei Vollausschüssen Mitglied sein. mgr   

    • Europäisches Parlament
    • Europawahlen 2024

    Termine

    02.07.2024 – 11.00 – 12.30 Uhr / online
    Report Launch of the FAO-OECD Agricultural Outlook
    The OECD and FAO will present their joint annual medium-term market projections for major agricultural commodities, biofuels and fish during an online event on Tuesday 2 July 2024.
    The OECD-FAO Agricultural Outlook provides an assessment of the prospects of national, regional and global agricultural commodity markets over the coming decade. The baseline projections for production, consumption, stocks, trade and prices for cereals, oilseeds and oilseed products, roots & tubers, pulses, sugar, meat, dairy products, fish, cotton, biofuels and tropical fruits cover the years 2024 to 2033.
    Live Stream

    02.07.2024 – 10.00 – 17.30 Uhr / Kiel
    Deutscher LandFrauentag 2024 75 Jahre LandFrauen – Auf Kurs in die Zukunft
    5.000 LandFrauen und Gäste erwartet ein ereignisreiches Zusammentreffen in Kiel. Dieser Tag ist Höhepunkt unseres Verbandslebens mit vielen Begegnungen und neuen Impulsen für das ehrenamtliche und berufliche Engagement von LandFrauen. PROGRAMM

    03.07. – 05.07.2024 / Berlin
    Sitzungswoche Bundestag Kabinettsitzung
    Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Beratung über den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024. Tagesordnung

    10.07.2024 11.00 – 12.00 Uhr/ online
    Diskussion digital talk: Regional is(s)t besser?
    Viele Verbraucher wünschen sich mehr Heimat auf dem Teller. Doch wie können Gastro-Profis von der Sehnsucht der Gäste nach Produkten vom Bauernhof um die Ecke profitieren? Und wie definiert man “Aus der Region”? Welche Bezugsquellen gibt es für regionales Gemüse, Fleisch oder Obst? Und ist das Schnitzel von Bauer Heinz tatsächlich nachhaltiger? INFO & ANMELDUNG

    10.07.2024 / Grub, Bayern
    Seminar 1. Süddeutsches Agri-PV-Forum
    Das 1. Süddeutsche Agri-PV-Forum 2024 findet als Kooperationsveranstaltung von LandSchafftEnergie+ am Technologie- und Förderzentrum und den Bayerischen Staatsgütern am Standort Grub statt. Informieren, vernetzen, besichtigen – bei der Veranstaltung in Grub werden aktuelle Entwicklungen, rechtliche Aspekte und Praxisbeispiele im Bereich Agri-Photovoltaik (Agri-PV) vorgestellt. Anmeldung bis 03.07.2024 INFO & ANMELDUNG

    15.07.2024 / Europäischer Rat Brüssel
    Tagung Rat für Landwirtschaft und Fischerei
    Die Tagesordnung erscheint eine Woche vor der Tagung. vorläufige Tagesordnung

    Must Reads

    Euractiv: EU-Experten erwägen neue Regulierungen für krebserregendes Acrylamid in Lebensmitteln

    Experten diskutieren derzeit über die Einführung neuer rechtsverbindlicher Grenzwerte für das krebserregende Acrylamid in Lebensmitteln. Der Stoff kann sich in stärkehaltigen Lebensmitteln bei hohen Temperaturen bilden, etwa in Pommes frites, Chips, Brot, Keksen und sogar Kaffee. Laut der aktuell geltenden Verordnung von 2017 müssen Unternehmen lediglich Bemühungen zur Senkung des krebserregenden Acrylamids nachweisen. Die Diskussionen stützen sich auf Daten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Ein Ergebnis wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet. Die NGO Safe Food Advocacy Europe fordert weit strengere Vorschriften für Acrylamid, außerdem solle die Liste der von der Verordnung betroffenen Lebensmittelprodukte erweitert werden. Zum Artikel

    Euronews: EU Commission’s health service may shed key food competencies

    Die Generaldirektion für Gesundheit der Europäischen Kommission, GD SANTE, könnte wichtige Kompetenzen im Bereich der Lebensmittelsicherheit an die Generaldirektionen für Landwirtschaft (GD AGRI) und Justiz (GD JUST) abgeben. Dies geht aus einem Vorbereitungsdokument hervor, das Euronews vorliegt. Die GD AGRI könnte demnach künftig für die Zulassung von Pestiziden, den Tierschutz, die Pflanzengesundheit sowie neue Gentechniken zuständig sein. Andere Fragen der Lebensmittelsicherheit würde DG SANTE an die GD JUST verlieren, die für Justiz und Verbraucherpolitik zuständig ist. Ein EU-Sprecher stellte jedoch klar, dass es sich bei dem Entwurf lediglich um ein internes Briefing zur Vorbereitung handele und nicht um einen tatsächlichen Umstrukturierungsplan. Zum Artikel

    IDDRI: Le secteur agricole ukrainien : présentation et enjeux à l’aune d’un éventuel élargissement de l’Union européenne

    In seiner Studie zu einer zukünftigen Integration des ukrainischen Agrarsektors in die EU macht der Pariser Thinktank IDDRI drei zentrale Herausforderungen aus: Erstens dürfte der Druck auf den EU-Haushalt allgemein und das Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) steigen. Zweitens wird die Frage nach einer grundlegenden Reform der GAP immer akuter. Und drittens steht der europäische Agrarsektor vor der Aufgabe, mit zollfreien Einfuhren aus der Ukraine zu konkurrieren. Gleichzeitig sehen die Autoren im Beitrittsprozess die Chance, die ukrainische Landwirtschaft schneller an EU-Standards anzupassen. Zur Studie.

    Heads

    Stefanie Sabet: Künftige DBV-Generalsekretärin kommt aus der Ernährungswirtschaft

    Stefanie Sabet, ab kommendem Herbst Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbands (DBV).

    In der Geschäftsstelle des Deutschen Bauernverbands (DBV) steht ein Wechsel an: Zum 1. September 2025 tritt Stefanie Sabet die Nachfolge von Bernhard Krüsken an, wie der Verband in dieser Woche bekanntgab. Sie sei “eine profunde Kennerin der Branche und verfügt über ein großes politisches Netzwerk”, lobte DBV-Präsident Joachim Rukwied.

    Für den Wechsel an ihren neuen Arbeitsplatz muss die Diplomvolkswirtin das Gebäude nicht verlassen. Im Haus der Land- und Ernährungswirtschaft in Berlin, in dem der DBV angesiedelt ist, hat Sabet auch derzeit schon ihr Büro – als Geschäftsführerin und Brüsseler Büroleiterin der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) sowie Hauptgeschäftsführerin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG).

    Aus ihren bisherigen Ämtern bringt Sabet neben langjähriger Erfahrung im Bereich der Ernährungswirtschaft auch Expertise zu EU-Themen mit. Seit rund sieben Jahre pendelt sie für die BVE mehrmals im Monat zwischen Berlin und Brüssel. Die EU-Hauptstadt kannte Sabet zuvor schon aus einer früheren Tätigkeit in der Landesvertretung Sachsens bei der Europäischen Union.

    Bevor sie 2011 zunächst als Referentin zur BVE ging, war Sabet im Bereich der Wirtschaftsförderung tätig. “Die Verbindung zwischen Wirtschaft und Politik hat mich schon immer interessiert”, sagt sie. Zugutekommen dürfte Sabet bei der Tätigkeit in der DBV-Geschäftsstelle auch ihr Blick auf neue Entwicklungen in der Verbandsarbeit.

    In ihrer bisherigen Rolle beobachtete sie etwa, dass Verbände in Brüssel stärker als früher auf Arbeitsteilung setzten. Denn die Themen, die es zu bearbeiten gelte, würden immer zahlreicher und komplexer, oft werde politisch innerhalb kurzer Zeit über komplexe Fragen entschieden.

    So teilten sich innerhalb europäischer Dachverbände wie FoodDrinkEurope verschiedene nationale Vertreter die Arbeit stärker auf. “Aber auch Interessenvertreter aus unterschiedlichen Bereichen haben in den letzten Jahren, je nach Thema, immer wieder Allianzen geschmiedet”, hebt Sabet hervor. So sprachen sich zum Beispiel im vergangenen Dezember über 50 Wirtschaftsverbände, Unternehmen, NGOs und Gewerkschaften gemeinsam für eine schnelle Einigung zur CSDDD aus. Julia Dahm

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    • Lebensmittelindustrie

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